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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Erklärung zur Barrierefreiheit – PfD im LDS
Stand: 01.01.2024
betrifft die URL: www.pfd-lds.de
System- und technische Voraussetzungen:
Der Internetauftritt der Partnerschaft im LDS wird ständig angepasst und überarbeitet. Das Web- Angebot ist auch ohne JavaScript in weiten Teilen bedienbar. Wir empfehlen die Aktivierung von JavaScript im Web-Browser, um alle Funktionen nutzen zu können. Einige Informationen und Formulare in unserem Angebot liegen im „Portable Document Format (PDF)“, Excel- und Word-Format vor. Zu deren Darstellung benötigen Sie einen PDF-Reader.
Struktur der Seiten:
Die Seiten sind einheitlich aufgebaut und gliedern sich in folgende Bereiche:
Kontakt und Serviceinformationen feststehend am oberen Bildschirmrand.
Hauptnavigation im mittleren Bereich, mit Text und Grafiken/Galerien und ggf. weiterführende Querverweise oder Links;
In der Hauptnavigation sind links die Texte platziert, rechts Bilder, Galerien und weiteres.
Fußzeile, feststehend, mit Verweisen zu weiterführenden Informationen.
Barrierefreiheit der Inhalte - Folgende Barrierefreiheitsstandards der Webseite werden erfüllt: Bedienung mit der Tastatur und mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
Vergrößerung der Schrift: Die angezeigte Schriftgröße kann gemäß PC und dem verwendeten Browser geändert werden.
Konform sind folgende Inhalte: Vorlesefunktion: Eine Vorlesefunktion kann durch die Installation entsprechender Software bzw. Add on’s aktiviert werden.
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Alternativtexte für Bilder und Objekte: Die Alternativtexte für Bilder und Objekte auf dieser Webseite sind zum größten Teil eingestellt bzw. erklärt.
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Gliederung der Inhalte: Absätze werden nicht immer anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist zwar möglich, allerdings nicht optimal für Lesefluss.
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Nicht barrierefreie Inhalte sind:
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nicht alle Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind derzeit barrierefrei; wir sind dabei, bestehende Barrieren abzubauen.
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Anderssprachige Wörter und Textabschnitte
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Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit:
Sollten Ihnen bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Webseiten auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, dann kontaktieren Sie den beauftragten Webmaster über nachfolgenden Link: Webmaster
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 01.01.2024 erstellt.
Beauftragter Webmaster