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Handlungsfelder des Bundesprogrammes

Auszug aus der Förderrichtlinie „Demokratie Leben“ (2020-2024)

 

Die Maßnahmen werden in vier Handlungsbereichen durchgeführt.

 

Handlungsbereiche sind Bund (lit. a), Land (lit. b), Kommune (lit. c) und Modellprojekte (lit. d).

 

a. Zur Wahrnehmung bundeszentraler Aufgaben im Bereich der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismusprävention werden auf Bundesebene Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke eingerichtet. In den Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken sollen Träger oder Trägerverbünde die inhaltliche Expertise im jeweiligen Themenfeld weiterentwickeln und diese Expertise bundesweit zur Verfügung stellen (z.B. durch fachliche Beratung). Sie nehmen darüber hinaus im Bundesprogramm folgende Aufgaben im Themenfeld wahr: Organisation und Durchführung von Fachaustauschen, Qualifizierung und Transfer in die Regelstrukturen sowie Unterstützung bei der Entwicklung von fachlichen Standards.

> Grundsätze der Förderung Bund - Stand: 19.09.2022
> mehr dazu im Bundesprogramm

 

b. Die Landes-Demokratiezentren als Einrichtung auf Landesebene wirken vor allem auf eine Stärkung der demokratischen Kultur in dem jeweiligen Bundesland und damit in der Gesellschaft hin. Ziel ist die Etablierung von Landes-Demokratiezentren als Ansprechpartner insbesondere für die Akteurinnen und Akteure im Programm „Demokratie leben!“ und die Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur auf Landesebene. Dabei ist die Bündelung und Vernetzung überregionaler und regionaler sowie lokaler Maßnahmen der Demokratieförderung, Prävention und Intervention (insbesondere der Beratung) im Gegenstandsbereich des Programms auf der Ebene des jeweiligen Landes als Schwerpunkt der Arbeit anzusehen. Die territoriale Größe und die bereits in den Ländern entwickelten Strukturen sollen bei der Ausgestaltung von Bündelung und Vernetzung Berücksichtigung finden.
> Grundsätze der Förderung Land - Stand: 19.09.2022
> mehr dazu im Bundesprogramm
> Landes-Demokratiezentrum Brandenburg

 

c. Für den Handlungsbereich Kommune steht die Arbeit der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“. Die Partnerschaften für Demokratie unterstützen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure für Aktivitäten gegen Extremismus, Gewalt und die unterschiedlichen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und tragen zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern bei. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einer Partnerschaft für Demokratie richtet sich nach den lokalen und regionalen Erfordernissen.
> Grundsätze der Förderung Kommune - Stand: 01.01.2024
> mehr dazu im Bundesprogramm

> zur Suche nach PfD und Projekten

 

d. Modellprojekte entwickeln neue, innovative Ansätze und erproben diese. Die mit der Umsetzung betrauten zivilgesellschaftlichen Träger werden dabei – soweit dies konzeptionell und zielgruppenspezifisch möglich ist – mit den Regelstrukturen insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe kooperieren. Die Modellprojekte sind entlang der drei Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung sowie Extremismusprävention thematisch gegliedert. Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themenfeld.

> Grundsätze der Förderung Modelle - Stand: 10.02.2020
> mehr dazu im Bundesprogramm

1 Bund
2 Land
3 Kommune
4 Modellprojekte
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