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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Struktur der PfD im LDS
Gemäß der Vorgaben des Bundesministeriums werden die Mitglieder des Begleitausschusses (BGA) vom Landrat berufen.
Die BGA-Sitzungen werden von einer/einem Vorsitzenden gemäß einer Geschäftsordnung geleitet.
Das nach Richtlinien des Bundes vorgesehene federführende Amt ist seit 2007 im LDS beim Ordnungsamt angesiedelt.
Die externe Fach- und Koordinierungsstelle (KuF) fungiert als Bindeglied zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft und ist "Dienstleister" für den Begleitausschuss und die Projektträger.
Als weiteres beschließendes Gremium wirkt das Jugendforum, welches Anträge auf den Jugendfonds behandelt.
Der Träger des Jugendforums hat für die Anleitung eine/n Verantwortliche/n eingesetzt.
Andreas Schleicher
federführendes Amt - seit 2007
Leiter des Ordnungsamtes im LDS - seit 2023
Jennifer Struck
Koordinierungs- und Fachstelle (KuF)Â - ab 2024
beim Träger Stadtjugendring Königs Wusterhausen