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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Was wird gefördert - was wird nicht gefördert
Fördergegenstand (diese) Abläufe Formulare
Förderrichtlinie AN Best-P
Die Bundesrichtlinie vom 19. September 2022 beschreibt:
"Die Partnerschaften für Demokratie unterstützen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure für Aktivitäten gegen Extremismus, Gewalt und die unterschiedlichen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen
Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und tragen zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern bei.
Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einer Partnerschaft für Demokratie richtet sich nach den lokalen und regionalen Erfordernissen."
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen,
die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken,
dem Hochschulstudium,
der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,
dem Breiten- und Leistungssport,
der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung,
der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung,
der Erholung oder der Touristik dienen,
Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden
sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und Nr. 40 GMBl 2019 Seite 803 der Art nach von diesen gefördert werden können
sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können.
Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
Eine besondere Förderung gibt es für Jugendgruppen, -initiativen, -clubs u.ä. aus dem Jugendfonds, der durch das Jugendforum verwaltet wird.